HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung dann außerdem deren Abwehr.
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